Seit Juni 2008 haben wir die Zulassung zur Herstellung von Faltwerktreppen.
Die Leichtigkeit der Treppenkonstruktion, oft versehen mit einem filigranen Geländer, liegt im Trend der Zeit und entspricht den Wünschen von Architekten und Bauherren.
Faltwerktreppen unterliegen den allgemeinen baurechtlichen Bestimmungen. Da sich solche Treppen nicht im Rahmen der gültigen DIN-Vorschriften bemessen lassen, ist für Herstellung einer Faltwerktreppe eine europäische technische Zulassung (ETA) erforderlich.
Diese Treppenart bietet eine Fülle von Grundrissen und Konstruktionstypen.
Wir würden uns über Ihre Anfrage freuen.
mit freundlichen Grüßen.
Ihr Treppenteam von MEYER & GRAVE
Unsere Öffnungszeiten:
Montag - Freitags
von 8-12 Uhr und von 13-17 Uhr.